Skirent

REGLEMENT UND VERLEIHBEDINGUNGEN


Diese Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenseitigen Mietvertrages.


1) Der Kunde – Mieter trägt während der Mietdauer die volle Verantwortung für die ausgeliehenen Geräte - Objekte.

2) Das Material ist nicht versichert.

3) Im Falle von Verlust, Diebstahl  oder Totalschaden wird dem Kunden 75 % des Marktwertes des Verleihobjektes in Rechnung gestellt.

4) Im Falle von Diebstahl oder Verlust muss der Kunde bei der lokalen Carabinieri Station Anzeige erstatten.

5) Bei unsachgemässer Behandlung  oder mutwilliger Beschädigung des Materials wird dem Kunden die notwendige Reparatur in Rechnung gestellt.

6) Für die Montagen,Reparaturen und Einstellung von Ski Bindungen ist ein regulärer Mietvertrag notwendig.Mit der Unterschrift erklärt sich der Kunde mit der fachgemäßen Einstellung der Bindung laut nweisung des Herstellers einverstanden und akzeptiert das Reglement und die Verleihbedingungen.

7) Das Verleihmaterial muss bis zum Tag der Rückgabe bezahlt werden,spätester Rückgabetermin ist innerhalb 09.00 Uhr des darauffolgenden Tages.

8) Die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages ist bei vorzeitiger Rückgabe des Materials möglich, allerdings ohne Rückvergütung der vereinbarten Betrages.

9) Rückvergütungen werden ausschließlich bei Krankheit oder Unfall vorgenommen,allerdings unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.

10) Bei Online Reservierungen und somit bereits eingezahlten  Beträgen, wir im Falle einer Stornierung ( vor Reiseantritt ) 15 % des bezahlten Betrages für bereits entstandene  Spesen zurückbehalten, der estbetrag wird dem Kunden rückerstattet.

11)Zum  Abschluss eines Mietvertrages ist die Vorlage – Hinterlegung eines Ausweises oder eine  „ blanko „ unterschriebene Kreditkarten Quittung notwendig.

12) Im Sinne und für die Wirkungen des Art.13  des Gesetzesdekretes Nr.196/ 03 - Datenschutzkodex – erklärt der Kunde – Mieter  hinsichtlich der Verarbeitungs-modalitäten  und dem Zweck der gegenständlichen Datenverarbeitung sowie über seine Rechte gem.Artikel 7 des Gesetzesdekretes Nr.196 / 03 und nachfolgende Änderungen informiert worden zu sein.

13) Mit Unterzeichnung der gegenständlichen allgemeinen Verleihbedingungen bestätigt der Kunde – Mieter ausdrücklich , die oben genannten Informationen erhalten zu haben, und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung im Sinne des Artikel  11 und im Sinne des Artikel 20 seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verbreitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Informationen.

14) Der Mietvertrag erlangt nach seiner Unterzeichnung die volle Gültigkeit.

15) Wir bitten die Kunden um eine sorgfältige Behandlung  und Nutzung des gemieteten Materials, wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen viel Spaß und somit unbeschwerte Urlaubstage.